Zimmer anlegen / bearbeiten
Die Zimmerdetails bzw. die Seite "neues Zimmer anlegen" bieten zahlreiche Einstellungen. Viele davon sind selbsterklärend. Zu manchen Einstellungen können
Ihnen folgende Hinweise dienen:
„Importschnittstelle“:
Wenn Sie mit einer Hotelsoftware arbeiten und darin die Möglichkeit
haben, Ihre Freimeldedaten elektronisch an das Fremdenverkehrsbüro zu
übermitteln, so schreiben Sie bitte in dieses Feld die selbe Nummer, die
das anzulegende Zimmer in dieser Software besitzt. Dadurch können bei der
Datenübertragung die entsprechenden Änderungen, die Sie soeben in der
Hotelsoftware unternommen haben, automatisch auch im Webinterface
durchgeführt werden. Das Selbe gilt auch für „Kategorie
(Importschnittstelle)“, nur dass hier nicht nur Nummern, sondern
auch Buchstaben eingegeben werden können.
„Priorität im
Angebot“ legt fest, welche Zimmer zuerst und welche zum Schluss
angeboten werden. Ein Zimmer mit hoher Priorität wird dem Gast auf der
Internetplattform zuerst angeboten. Erst wenn diese alle belegt sind, geht
das System zu Zimmern niedriger Priorität über.
„Gruppe (Seite am
Zimmerplan)“ bietet Ihnen die Möglichkeit, den Zimmerplan
übersichtlicher zu gestalten. Die Ordnung der Zimmer in Gruppen kann
unter beliebigen Gesichtspunkten erfolgen. Sie sollte jedoch nach einem
für Sie passenden Ordnungsschema gewählt werden, wobei pro Gruppe etwa 10
bis 25 Zimmer
zusammengefasst werden sollten. Typische Gruppierungsschemata wären z.B.
Zahl der Betten, Einteilung in Stockwerke, Einteilung nach Ausstattung,
etc. (siehe „Zimmerplan“).
„Zimmer voll
buchbar“ bedeutet, dass der Gast ohne Ihr Zutun ein Online-Angebot
für ein Zimmer erhält und dieses gleich für sich reservieren kann. Dies wird
in Ihren Online-Zimmerplan (siehe „Zimmerplan“)
eingetragen und Sie erhalten per Email (an Ihre „Mailadresse
Buchungen“,
siehe „Stammdaten“) eine automatisch
erstellte Buchungsanfrage (was aber noch keine bindende Buchung ist,
der Gast muss stets auf eine Rückbestätigung von Ihnen warten, sonst hat
er keinen Rechtsanspruch auf das Zimmer.
„Nur anbieten,
aber nicht buchbar“ bewirkt, dass der Gast zwar ein Online-Angebot für
ein (oder mehrere) Zimmer erhält, aber keine Reservierung durchführen
kann. Dies gibt Auskunft über die
Zimmeranzahl, die Ausstattung, den
Preis pro Person und Nächtigung (bzw. Miete pro Nacht bei Appartement),
mögliche Zu- und Abschläge und den ungefähren Gesamtpreis. Wenn der
Gast mit dem Angebot einverstanden ist, so muss er selber, im Gegensatz zu
„Zimmer voll
buchbar“, mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
„Nicht anbieten“:
Der Gast wird informiert, dass Sie etwas frei haben, er erhält
aber weder ein Angebot noch wird eine automatische Buchungsanfrage
erstellt. Er muss sich eigenhändig bei Ihnen wegen dem freien Zimmer
erkundigen, dazu ist ihm auch die Anschrift, Telefonnummer, Internetseite
und Mailaddresse Ihres Betriebes bekannt gegeben worden.
„Fremdanbieter Leistungs-ID“:
Für den Datenabgleich mit einem Fremdanbieter, z.B. Deskline, möglich bei Kunden, die
den Fremdanbieter parallel
zu CapCorn verwenden.
„Minimal- / Maximalbelegung“:
das Zimmer wird nur angeboten, wenn die vom Gast in seiner Anfrage
angegebene Personenanzahl innerhalb dieser Schranken liegt.
„Standardbelegung“:
da es die Möglichkeit gibt, Ab- bzw. Zuschläge bei Mehr- bzw.
Unterbelegung des Zimmers einzuberechnen, muss hier ein Standard
festgelegt werden, damit das Programm ermitteln kann, wann es sich um eine
Mehr- (Personenanzahl größer als Standardbettenanzahl) oder um eine
Unterbelegung (Personenanzahl kleiner als Standardbettenanzahl) handelt, bzw.
wie viele Zusatzbetten es gibt.
„Anzahl der Wohn- /
Schlafräume“: Geben Sie hier bitte die Anzahl der Räume ein, sie
dient dem Fremdenverkehrsbüro zu statistischen Untersuchungen.
„ermäßigbar“:
Falls Sie Ermäßigungen irgendeiner Art im betreffenden Zimmer (z.B. bei
Überbelegung) anbieten, können Sie hier die Anzahl der Personen pro
Zimmer angeben, die in den Genuss dieses Nachlasses kommen können. (z.B.
wenn in einem Zweibettzimmer bei einer Belegschaft von 3 Gästen einem
davon Ermäßigung zugestanden werden soll.
„Vollzahler
mindestens“: Wenn in einem Zimmer Ermäßigungen jeglicher Art erst
ab einer gewissen Mindestanzahl an Vollzahlern (z.B. ein 4-Bett-Zimmer, in
dem es die Möglichkeit gibt, dass 2 Eltern mit 2 Kindern in den Genuss
einer Ermäßigung für die 2 Kinder
kommen können, jedoch NICHT eine Oma mit 3 Kindern) angeboten werden sollen, so gibt man hier die
Mindestanzahl dieser Vollzahler ein.
Wichtig: Im
Zweifelsfall immer für den Vermieter, d.h. z.B. wenn ein Zimmer mit „Bettenanzahl
max“
= 5, „ermäßigbar“ = 3, „Vollzahler
mindestens“ = 3 festgelegt wurde und ein Gast für 5 Personen
anfragt, so kann er trotz „ermäßigbar“ = 3 maximal 2
Ermäßigungen in Anspruch nehmen, da die Eingabe „Vollzahler
mindestens“ über die Eingabe „ermäßigbar“ dominiert!
Alle neu erstellten
Zimmer werden in Ihrem Zimmerplan automatisch in der jeweiligen
Zimmerplangruppe hinten angereiht.
Wichtig: Um zu
erreichen, dass ein Zimmer im Internet weder buchbar ist, noch angeboten
wird, oder auch nur als frei erscheint, müssen Sie dieses über den ganzen „Zimmerplan“
als belegt melden!
Kurzzuschläge
Hier können Sie in einfacher Form definieren ob Sie bei Kurzaufenthalten (1, 2, 3 oder 4 Tage) einen Zuschlag berechnen wollen. Wichtig dabei ist, dass
Sie zuallererst auswählen, ob Ihre Zuschläge in Prozent (vom Nächtigungspreis) oder in Euro aufgeschlagen werden sollen.
Achtung: Bei Hotelzimmern wird der Zuschlag für jede Person und jede Nacht verrechnet! Bei Appartements wird der Zuschlag pro
Appartement pro Nacht verrechnet, unabhängig der Belegung.
Grundsätzlich empfehlen wir diese Einstellung für Kurzzuschläge eher für Unterkünfte welche pro Einheit pro Nacht abgerechnet werden (meist Appartements).
Der Aufschlag berücksichtigt bei Zimmern zum Beispiel nicht, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt.
Wenn Sie z.B. bei einem Kurzaufenthalt 20% Aufschlag verrechnen und Kinder unter 10 Jahren aber 50% Ermäßigung erhalten,
würden hier die 20% Aufschlag vom vollen Erwachsenenpreis berechnet werden. Die 50% Ermäßigung für das Kind werden erst danach wieder vom
Grundpreis aus berechnet. In Summe würde der Kurzzuschlag für das Kind zu hoch sein. Bei Appartements besteht dieses Problem
meist jedoch nicht, denn hier wird in der Regel mit Tagespreisen gerechnet.
Unter-/Mehrbelegung
Abb.1
Hier können Sie definieren bei welcher Zimmerbelegung (Anzahl der Personen im Zimmer) Sie wieviel Zuschlag aufschlagen bzw. welchen Rabatt Sie gewähren.
Achtung: Bei Hotelzimmern wird der Rabatt bzw. Zuschlag für jede Person immer Zimmer verrechnet! Bei Appartements wird der Zu-/Abschlag
pro Appartement pro Nacht verrechnet, unabhängig der Belegung.
Dazu gibt es 4 verschiedene Einstellungsmöglichkeiten:
„Zuschläge und Nachlässe“: Maximal 4 Mehrbelegungen welche von der Mindestbelegung aufwärts berechnet werden und maximal 4 Unterbelegungen welche von der Maximalbelegung abwärts berechnet werden stehen zur Verfügung.
„Zuschläge und Nachlässe bezogen auf Standardbelegung“: hiermit können Zu-/Abschläge ausgehend von der Standardbelegung definiert werden.
Beträgt die Mindestbelegung z.B. 1 Person, aber die Standardbelegung ist 2 Personen (bedeutet -> ein Doppelzimmer als Einzelzimmer zu vermieten) dann gibt es
die Möglichkeit einen Aufschlag für die Einzelbelegung zu definieren.
Bei Appartements ist dies genau anders rum. Hier würde bei Standardbelegung gleich 2 Personen die Möglichkeit
bestehen für 1 Person einen Abschlag zu definieren. Denn Appartements werden bei Unterbelegung billiger.
Das gleiche gilt auch für Belegungen von der Standatdbettenzahl aufwärts bis zur Maximalbettenzahl.
„Nachlässe bzw. Zuschläge bei Unterbelegung“: Hier ist Ausgangspunkt die Maximalbettenzahl. Von dieser ausgehend gibt es max. 8 Möglichkeiten
einen Zuschlag (ist bei Hotelzimmern der Fall) bzw. einen Abschlag (bei Appartements) zu definieren. Unteres Ende stellt die Minimalbettenanzahl dar.
„Zuschläge bzw. Nachlässe bei Mehrbelegung“: Hier ist Ausgangspunkt die Minimalbettenzahl. Von dieser ausgehend gibt es max. 8 Möglichkeiten
einen Abschlag (ist bei Hotelzimmern der Fall) bzw. einen Zuschlag (bei Appartements) zu definieren. Oberes Ende stellt die Maximalbettenanzahl dar.
Inkludierte Verpflegung
Abb.2
In CapCorn 5.0 haben Sie die Möglichkeit zu definieren, welche Verpflegungsart bei Ihrem Zimmer im Preis (lt. "
Preistabelle") inkludiert ist.
Sie können hier das Angebot für Sommersaisonen bzw. für Wintersaisonen unterschiedlich definieren.
Wie in Abb.2 zu sehen ist, weist dieser Betrieb seine Zimmer inklusive Halbpension aus (Sommer sowie Winter). Möchten Sie Ihr Zimmer z.B. gegen einen Abschlag
auch nur mit Frühstück anbieten müssen Sie dazu eine Verpflegungsvariante mit entsprechenden Einstellungen erstellen (mehr dazu bei
"
Verpflegungsvarianten").